- 6784 - 1342. April 5. Brünn (dat. Brune). fer. sexta i. f. Pasche. Karl, Erstgeborener des Kgs v. Böhmen, Markgraf v. Mähren, verleiht zum Gedeihen der Stadt Glogau deren Bürgern das Recht, alle Güter, die sie entweder selbst oder durch einen der Ihrigen von Adligen erworben haben, oder in Zukunft erwerben könnten, zu Stadtrecht dergestalt zu besitzen, daß alle diese Güter den Rechten u. Gewohnheiten der Stadt unterliegen u. ihrer teilhaftig sein u. also auch die städtischen Lasten mit tragen helfen sollen. Werden solche zur Stadt gehörigen Güter von den Bürgern verkauft, so soll der Erbvogt der Stadt sie im Namen des Markgrafen zu Erbrecht verreichen u. auflassen. Zugleich überweist der Markgraf den Bürgern die bisher seiner Kammer gebührenden 2 Pfennige von der Landvogtei (de aduocatia terre) i. Glogau, vom Erwerb dieser bereits zur Stadt gehörigen, wie der dazu noch zu erwerbenden Güter mit dem Recht der freien Verfügung darüber zum Besten der Stadt und befiehlt den väterlichen u. seinen Getreuen, dem Hauptmann u. seinen anderen Beamten, Vasallen u. sonstigen Untertanen, die Stadt Glogau in dieser Schenkung u. Begnadigung zu erhalten u. zu schützen. O. Z. Glog. Stadtarchiv Nr. 53. Orig. Perg. m. d. bekannten großen Reitersiegel [Vgl. O. Posse, Die Siegel d. deutsch. Kaiser u. Könige II, S. 3 u. Tafel 1 Nr. 1] des Markgrafen u. einem nicht mehr erkennbaren Rücksiegel [Bei Posse a. a. O. nicht erwähnt], in dessen anscheinend durch Wappenschilde unterbrochener Legende die Buchstaben KAROL . . . . zu lesen sind. Ältere Abschriften im Glog. Stadtarch. im Liber niger I, 49 u. im Liber cum cruce S. 29; spätere Abschrift im Bresl. Staatsarchiv in Worbs'sche Mss. Bd. XXV, 29. Unvollständiger u. fehlerhafter Abdruck bei Minsberg, Gesch. v. Glog. I., 370/71; auszügl. bei Wutke, Die Inventare der nichtstaatl. Archive Schlesiens II (Cod. dipl. Sil. 28), S. 24 Nr. 75; kurze Angaben im Cod. dipl. Mor. VII, 292, bei Böhmer, Regesta Imperii VIII Nr. 131 u. Emler, Regesta Bohemiae IV Nr. 1101. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt. |